Außergewöhnliche Belastungen: Großeltern reisen auf eigene Rechnung zum Enkel ins Ausland

01-FEB-10

Reisen Großeltern zu einem Enkel ins Ausland, um mit ihm ihr gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht auszuüben, so können sie den Aufwand dafür nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht sieht die gesetzliche Voraussetzung dafür nicht als erfüllt an, dass die Kosten "zwangsläufig" entstanden sind. Denn solche Besuchsfahrten würden auch bei innerdeutschen Reisen nicht steuerlich begünstigt - zumal dadurch in Einzelfällen sogar noch höhere Aufwendungen entstehen können als bei Auslandsreisen. Auch die Tatsache, dass der Vater des Kindes gestorben ist und die Großeltern "den Kontakt zum väterlichen Zweig" aufrechterhalten wollen, rechtfertige keine andere Entscheidung. (AZ: 1 K 201/05)