Kfz-Haftpflichtversicherung: Unaufmerksame Radlerin trägt Schaden allein

30-DEC-09

Missachtet eine Radfahrerin trotz eines "Vorfahrt gewähren" Schildes die Vorfahrt eines Autos, so hat sie (beziehungsweise ihre private Haftpflichtversicherung) den aus dem Zusammenstoß resultierenden Schaden in voller Höhe zu tragen. Das Oberlandesgericht Köln hielt die von dem Auto ausgehende Betriebsgefahr in diesem Fall mit Blick auf das "erhebliche Verschulden" der Radlerin auf "0" gesunken. (AZ: 20 U 107/07)