Kindergeld: Wird der Haushalt gewechselt, wechselt auch der Empfänger

09-DEC-09

Zieht ein Kind getrennt lebender Eltern, das bei der Mutter gelebt hat, zum Vater, so kann die Familienkasse in der Regel davon ausgehen, dass der Vater - auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist - das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Damit geht der Anspruch auf das Kindergeld auf ihn über, sobald das Kind mehr als drei Monate bei ihm lebt und nicht zu erwarten ist, dass es alsbald wieder zum sorgeberechtigten Elternteil zurückkehrt. (Bundesfinanzhof, III R 2/07)